Preise

 Mitgliedsbeiträge:

  • Erwachsene 85 Euro/Jahr
  • Jugendliche 42,5 Euro/Jahr

Zusätzlich ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen.

Gastfluggebühren:

Jugendliche zahlen keine Gastfluggebühren.

  • Tagesgebühr 5 Euro

Dauergäste zahlen eine Gebühr für die Erlaubnis den Platz bis zum Ende des Kalenderjahres zu nutzen, die sich abgestaffelt wie folgt gliedert:

  • Ab Januar 120 Euro
  • Februar 110 Euro
  • März 100 Euro
  • April 90 Euro
  • Mai 80 Euro
  • Juni 70 Euro
  • Juli bis Dezember 60 Euro

Der Gastflugbetrieb ist nur mit mindestens einem anwesenden Mitglied gestattet.

Dauergastflug ist nur für 2 aufeinanderfolgende Jahre möglich, dann sollte ein Antrag auf Vereinsmitgliedschaft erfolgen. Erfolgt dies nicht, ist nur noch die Zahlung von Einzeltagen (5 Euro / Tag) möglich.

Verantwortlich für die Einziehung des jeweiligen Betrages ist der 1. Vorstand, 2. Vorstand oder der Kassierer.

Unser Luftraum

🔴Flugverbotszone
🟢Flugbetriebszone

Drohnenverordnung

Kenntnisnachweis DMFV

Hier geht es zum Kennisnachweis Online...

Flugbetriebsordnung

Modellfluggemeinschaft Otto Lilienthal e. V. Bochum Flugplatzordnung,
Stand Juni 2012 (Auszug, das Original liegt am Kabeisemannsweg aus)

Bedingungen für den Flugbetrieb:
Die Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn

  1. Eine Versicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden besteht, die hinsichtlich der Versicherungssumme mindestens der in §43 des Luftverkehrsgesetztes (LuftVG) in Verbindung mit §103 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) entspricht.
  2. Der Versicherungsnachweis ist beim Modellflugbetrieb bereitzu halten und auf Verlangen vorzulegen.

Auflagen:

  1. Das Fliegen von Modellflugzeugen ist nur aktiven Mitgliedern der Modellfluggemeinschaft Otto Lilienthal e.V. Bochum gestattet. Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit von einem Vereinsmitglied und nach Vorlage einer gültigen Versicherung (siehe Abschnitt a) ) fliegen.
  2. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur am Mittwoch, Freitag und Samstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr, längstens jedoch bis Sonnenuntergang, betrieben werden. Die Bestimmungen des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in der jeweils gültigen Fassung bleiben hiervon unberührt. Wettbewerbe und Veranstaltungen dürfen nicht ausgetragen werden.
  3. Das gleichzeitige Starten und Betreiben von Flugzeugen mit Verbrennungsmotor wird auf 2 Flugmodelle begrenzt.
  4. Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die aufgrund ihres technischen Zustandes, insbesondere der Fernsteuerungsanlagen, sicher gestartet und gelandet werden können. Sämtliche Modelle (auch Segel- und Elektromodelle) müssen ihren Besitzer ausweisen.
  5. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem Schalldämpfer versehen sein.
  6. Der Luftraum, in welchem die Flugmodelle betrieben werden dürfen, wird wie folgt festgelegt: In südwestlicher bis südöstlicher Richtung mit einem Radius von 250m vom Flugplatzbezugspunkt. Die im Nordwesten gelegene alte Bahntrasse (Erzbahntrasse) darf nicht überflogen werden. Der Kabeisemannsweg in östlicher Richtung darf nicht überflogen werden.
  7. Das Einschalten von Sendern ist nur nach Anbringen der Frequenzmarke am Sender (siehe Frequenztafel) erlaubt (Ausnahme 2.4 GHz)
  8. Der Flugweg der Modelle ist so zu wählen, daß sie in Notfällen oder bei technischen Störungen ohne Gefährdung von Personen und Sachen sicher gelandet werden können.
  9. Das Modellfluggelände ist gegen das Betreten unbefugter Personen zu kennzeichnen und abzusperren. Am Kabeisemannsweg sind 2 Hinweisschilder mit dem Text „Achtung Modellflugbetrieb Zuschauer bitte die Aufenthaltsplätze benutzen“ aufzustellen.
  10. Aufenthaltsplätze für Zuschauer sind durch einen mindestens 2,50m hohen Schutzzaun (Maschendraht, Fangnetz oder in seiner Wirksamkeit ähnliche Vorrichtungen gegen das Modellfluggelände zu sichern. Zuschauer ist jede Person, die sich im Flugsektor aufhält und nicht selbst zur Zeit ein Flugmodell führt. Der Schutzraum und die Zuschauer dürfen nicht überflogen werden.
  11. Es ist ein Flugbuch zu führen, in dem Beginn und Ende des Flugbetriebes mit Datum, Uhrzeit, Name und der benutzen Frequenz des Modellflugzeug-Führers sowie alle Außenlandungen einzutragen sind.
  12. Jeder Modellpilot ist für Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände des Flugplatzes verantwortlich. Anfallende Abfälle sind bei Verlassen des Geländes mitzunehmen.